Sie müssen uns Ihren Umzug rechtzeitig vor dem Termin mitteilen – idealerweise mindestens 14 Tage im Voraus. Ob Sie ein- oder ausziehen – die Fristen sind gleich. Die Konsequenzen bei verspäteter Meldung unterscheiden sich jedoch:
Einzug: Wenn Sie Ihren Einzug zu spät melden, werden Sie zunächst automatisch vom örtlichen Grundversorger beliefert – häufig zu höheren Konditionen als bei Ihrem Wunschanbieter.
Auszug: Wenn Sie Ihren Auszug nicht fristgerecht melden, endet Ihr Vertrag nicht automatisch mit dem Umzug. In diesem Fall bleiben Sie weiterhin für den Stromverbrauch in Ihrer alten Wohnung verantwortlich – auch wenn bereits jemand anderes dort wohnt.
Im Gas melden Sie bitte weiterhin Ihren Ein- und Auszug mit dem Übergabe- bzw. Übernahmeprotokoll.