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Die Energieeinsparverordnung (EnEV) führt die Pflicht für Immobilieneigentümer ein, beim Verkauf und bei der Vermietung von Gebäuden und Wohnungen Miet- und Kaufinteressenten einen  Energieausweis für das Gebäude vorlegen zu können. Mieter und Käufer sehen damit, wie energieeffizient die Immobilie ist und mit welchen Heizkosten sie künftig rechnen müssen.

Am 1. Mai 2014 ist die novellierte Energieeinsparverordnung in Kraft getreten (EnEV).

Der Energieausweis gibt den Endenergiekennwert eines Gebäudes an. Dieser Wert stellt ein Maß für den Energiebedarf bzw. Energieverbrauch für die Beheizung und Warmwasserbereitung dar. Je kleiner der Kennwert ist, desto geringer ist der Energiebedarf des Gebäudes. Er dokumentiert die energetische Qualität des Gebäudes.

Weiterführende Informationen zum Thema Energieeffizienz und Energieausweis finden Sie hier.

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