Netzbetreiber sind nach § 20 Abs.1 Satz 1 EnWG verpflichtet, spätestens bis zum 15.10. eines Jahres die Netzentgelte des Folgejahres zu ermitteln und im Internet zu veröffentlichen.
2024
Preisblatt - Netzentgelte für Kunden ohne Leistungsmessung gültig ab 01.01.2024
Preisblatt - Netzentgelte für Kunden mit Leistungsmessun gültig ab 01.01.2024
Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Absatz 2 StromNEV