Messstellenbetrieb / Messstellenbetriebsgesetz
Messstellenbetrieb/ Messstellenbetriebsgesetz
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) legt die Rahmenbedingungen zur schrittweisen Installation von modernen Messeinrichtungen (digitale Stromzähler) und intelligenten Messsystemen ab 2017 fest.
Im Netzgebiet der Stadt Guben nimmt die EVG die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreiber wahr und übernimmt damit auch den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme.
Unter intelligenten Messsystemen versteht der Gesetzgeber die Erweiterung der digitalen Stromzähler um ein Kommunikationsmodul, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway. Während der digitale Stromzähler zunächst nur die Verbrauchsdaten anzeigt, kann das intelligente Messsystem zusätzlich Daten fernübertragen. Die Bundesregierung verspricht sich von der Umsetzung dieser gesetzlichen Regelung eine Optimierung des Verbrauchsverhaltens sowie eine bessere Auslastung und Steuerung der Netze.
Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen.
Die EVG ist als grundzuständiger Messstellenbetreiber verpflichtet, Messstellen mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen auszustatten.
Intelligente Messsysteme sind digitale Stromzähler mit einem Smart-Meter-Gateway als Kommunikationsmodul
Folgende Messstellen sind mit intelligenten Messsystemen auszustatten:
- von Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh,
- von Letztverbrauchern mit einer Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes,
- von Betreibern von Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung größer 7 kW.
Folgende Messstellen können mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden:
- von Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch bis 6.000 kWh,
- von Betreibern von Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung bis einschließlich 7 kW.
Die Ausstattung mit intelligenten Messsystemen beginnt, sobald mindestens drei voneinander unabhängige Hersteller intelligente Messsysteme nach den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes am Markt anbieten und das Bundesamt für Informationstechnik dies auf seiner Internetseite veröffentlicht.
Moderne Messeinrichtungen sind digitale Stromzähler
Alle Messstellen, die nach dem Messstellenbetriebsgesetz nicht mit einem intelligenten Messsystem auszustatten sind, erhalten mindestens eine moderne Messeinrichtung. Bei Neubauten und Gebäuden mit größeren Renovierungen erfolgt der Einbau der modernen Messeinrichtung bis zur Fertigstellung des Gebäudes und bei allen anderen Messstellen erfolgt die Ausstattung mit modernen Messeinrichtungen bis zum Jahr 2032.
Umfang der Ausstattung von Messstellen
Im Netzgebiet betroffen sind nach derzeitigem Stand:
12.100 Zähler zum Umbau auf moderne Messeinrichtungen und ca. 650 Zähler zum Umbau auf intelligente Messsysteme.
Genaue Informationen zur Ausstattungspflicht sind im § 29 MsbG zu finden.
FAQ
Häufig gestellte Fragen zu intelligenten Messsystemen (iMS)