


Energiepreisbremse
In den letzten Wochen haben Sie Ihre Jahresverbrauchsabrechnung erhalten. Nun möchten Sie Ihren monatlichen Abschlag ändern?
Wir möchten sie darauf hinweisen, dass bei den mitgeteilten Abschlagsbeiträgen für das Jahr 2023 für Strom, Gas und Wärme die Vorgaben zu den Energiepreisbremsen noch nicht berücksichtigt wurden.
Den neuen bzw. korrigierten Abschlagsbetrag teilen wir Ihnen in einem separaten Schreiben mit. Wir möchten Sie bitten bis dahin den, mit der Jahresabrechnung mitgeteilten monatlichen Abschlag, zu zahlen.
Was sind Energiepreisbremsen?
Die Energiepreisbremsen sind durch den Staat vergebene Obergrenzen für Stromund Gaspreise, um den Verbraucher vor weiteren hohen Kostenerhöhungen zu schützen.
Die ersten Entlastungsbeiträge werden ab März 2023 gutgeschrieben. Rückwirkend werden auch für die Monate Januar und Februar die Entlastungen gutgeschrieben.
Strompreisbremse
Die Strompreisbremse soll zum 1. Januar 2023 entlastend wirken. Mit der Strompreisbremse werden 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs preislich gedeckelt. Stromkunden die bisher weniger als 30.000 kWh Strom im Jahr verbraucht haben, also vor allem private sowie kleine und mittlere Unternehmen, zahlen dafür einen garantierten Arbeitspreis von 40 ct/kWh brutto (das heißt inklusive Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte).
Wer mehr als 80 Prozent verbraucht, zahlt jede weitere Kilowattstunde den vollen, aktuellen Tarif. Hinzu kommt noch der monatliche Grundpreis. Energie sparen lohnt sich also auch weiterhin. Tipps wie sie Ihren Stromverbrauch reduzieren könne finden sie auf unserer Internetseite www.evguben.de oder auf unserem InstagramKanal www.instagram.com/evguben/.
Wenn sie sich fragen, was sie jetzt unternehmen müssen um von der Strompreisbremse zu profitieren, haben wir gute Neuigkeiten für sie. Sie selber müssen nichts unternehmen. Die ersten Entlastungsbeträge werden ab März 2023 gutgeschrieben und die Entlastungsbeiträge für Januar und Februar 2023 angerechnet.
Über die ab März vorgesehen Abschlags und Vorauszahlungen informieren wir Sie. Detaillierte Informationen finden Sie unter faqstrompreisbremse.pdf (bmwk.de)
Gaspreisbremse
Die Gaspreisbremse (für Gas und Wärme) soll wie die Strompreisbremse zum 01. Januar 2023 entlastend wirken.
Wir haben diese Informmation in einem PDF für Sie zusammen gestellt.
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