Technische Mindestanforderungen

Für die Errichtung und den Betrieb von elektrischen Anlagen

Die EVG ist gemäß Energiewirtschaftsgesetz für die Errichtung, den Betrieb und die Instandhaltung des Netzes verantwortlich. Aus diesem Grund sind Anschlüsse nur unter Einhaltung technischer Mindestanforderungen zulässig.

Für die Errichtung und den Betrieb von elektrischen Anlagen am Netz der EVG gelten die Technische Mindestanforderungen der EVG zum Netzanschluss und dessen Nutzung (Technische Mindestanforderungen TMA).

Dabei sind insbesondere die Technischen Regeln einzuhalten.