Lastprofilverfahren
Im Netzgebiet der EVG liefert das analytische Lastprofilverfahren die Grundlage zur Belieferung der SLP-Kunden. Dabei werden prognostizierten Jahresverbräuche und die Lastprofile der Energiebilanzierung gegenüber dem ÜNB zur Bilanzierung der Lieferungen im Bilanzkreis des Stromlieferanten monatsweise zu Grunde gelegt.
Es kommen die BDEW-Lastprofile zur Anwendung.
Profil Bezeichnung: |
Bedarfsart |
Profil H0 |
Haushalt (dynamisiert) |
Profil G0 |
Gewerbe allgemein Gewerbe |
Profil G1 |
werktags 8-18 Uhr |
Profil G2 |
Gewerbe mit starken bis überwiegenden Verbrauch in den Abendstunden |
Profil G3 |
Gewerbe durchlaufend |
Profil G4 |
Einzelhandel/ Friseur Bäckerei |
Profil G5 |
mit Backstube |
Profil G6 |
Wochenendbetrieb (Gewerbe) |
Profil L0 |
Landwirtschaftsbetrieb allgemein |
Profil L1 |
Landwirtschaftsbetrieb mit Milchwirtschaft I Tierzucht |
Profil L2 |
Übrige Landwirtschaft |
Für Sonderanwendungen, wie Wärmespeicheranlagen (Profil WN), Wärmepumpenanlagen (Profil WP), Straßenbeleuchtung (Profil SB), Telefonhäuschen (Profil TZ) oder Entnahmestellen mit konstan tem Leistungsbedarf (Profil BD), gelten nachfolgende besondere Lastprofile:
Die Zuordnung der Entnahmestellen zu den Lastprofiltypen erfolgt durch den Netzbetreiber entsprechend der vorwiegenden Nutzungsart der Entnahmestellen.
Die Zuordnung zu einem anderen Standardlastprofil kann durch den Lieferanten unter Einhaltung einer Frist von mindestens einem Monat zu den beabsichtigten Zeitpunkt der Änderung beantragt werden (Änderungsmeldung).
Zur Vermeidung der Zuordnung eines ungerechtfertigten Standardlastprofiltyps wird der Netzbetreiber erforderlichenfalls entsprechende Belege beim Lieferanten anfordern.
Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Standardlastprofile mit einer Frist von einem Monat zu ändern, zu erweitern oder zu ergänzen sowie neue Standardlastprofile einzuführen und die Entnahmestellen ggf. neu zuzuordnen. Der Lieferant wird hierüber rechtzeitig informiert.