Lastprofilverfahren

Im Netzgebiet der EVG liefert das analytische Lastprofilverfahren die Grundlage zur Belieferung der SLP-Kunden. Dabei werden prognostizierten Jahresverbräuche und die Lastprofile der Energiebilanzierung gegenüber dem ÜNB zur Bilanzierung der Lieferungen im Bilanzkreis des Stromlieferanten monatsweise zu Grunde gelegt.

Es kommen die BDEW-Lastprofile zur Anwendung.

Profil­

Bezeichnung:

Bedarfsart

Profil H0

Haushalt (dynamisiert)

Profil G0

Gewerbe allgemein Gewerbe

Profil G1

werktags 8-18 Uhr

Profil G2

Gewerbe mit starken bis überwiegenden Verbrauch in den Abendstunden

Profil G3

Gewerbe durchlaufend

Profil G4

Einzelhandel/ Friseur Bäckerei

Profil G5

mit Backstube

Profil G6

Wochenendbetrieb (Gewerbe)

Profil L0

Landwirtschaftsbetrieb allgemein

Profil L1

Landwirtschaftsbetrieb mit Milchwirtschaft I Tierzucht

Profil L2

Übrige Landwirtschaft

 

 

Für  Sonderanwendungen,  wie  Wärmespeicheranlagen   (Profil  WN),  Wärmepumpenanlagen  (Profil WP), Straßenbeleuchtung (Profil SB), Telefonhäuschen (Profil TZ) oder Entnahmestellen mit konstan­ tem Leistungsbedarf (Profil BD), gelten nachfolgende besondere Lastprofile:

Lastprofile Sonderanwendung

Die Zuordnung der Entnahmestellen zu den Lastprofiltypen erfolgt durch den Netzbetreiber entsprechend der vorwiegenden Nutzungsart der Entnahmestellen.

Die Zuordnung zu einem anderen Standardlastprofil kann durch den Lieferanten unter Einhaltung einer Frist von mindestens einem Monat zu den beabsichtigten Zeitpunkt der Änderung beantragt werden (Änderungsmeldung).

Zur Vermeidung der Zuordnung eines ungerechtfertigten Standardlastprofiltyps wird der Netzbetreiber erforderlichenfalls entsprechende Belege beim Lieferanten anfordern.

Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Standardlastprofile mit einer Frist von einem Monat zu ändern, zu erweitern oder zu ergänzen sowie neue Standardlastprofile einzuführen und die Entnahmestellen ggf. neu zuzuordnen. Der Lieferant wird hierüber rechtzeitig informiert.