Grund- und Ersatzversorgung

Grundversorger gem. EnWG § 36

§ 36 Energiewirtschaftsgesetz
Abs. 2, Satz 2


(2) Grundversorger nach Absatz 1 ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, nach Maßgabe des Satzes 1 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.

Vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2024 (Tag der Feststellung: 01. Juli 2021) ist der Grundversorger im Stromversorgungsnetz des Netzgebietes der Energieversorgung Guben GmbH der nachfolgend aufgeführte Energielieferant:

envia Mitteldeutsche Energie AG (enviaM)
Chemnitztalstraße 13

09114 Chemnitz