Konzessionsabgabe

 

Nach § 20 Abs. 1 EnWg ist die Energieversorgung Guben GmbH verpflichtet, die Konzessionsabgaben von ihrem Netzgebiet zu veröffentlichen.

Die zulässige Höhe der Konzessionsabgaben betragen in Gemeinden bis 25.000 Einwohnern:

  • für Gas, das ausschließlich zum Kochen und für die Warmwasserbereitung verwendet wird 0,51 Ct/kWh
  • für Gas, das überwiegend zur Deckung des Wärmebedarfes genutzt wird 0,03 Ct/kWh
  • keine Konzessionsabgabe, wenn der Jahresverbrauch über 5 Mio. kWh liegt.