Konzessionsabgabe
Nach § 20 Abs. 1 EnWg ist die Energieversorgung Guben GmbH verpflichtet, die Konzessionsabgaben von ihrem Netzgebiet zu veröffentlichen.
Die zulässige Höhe der Konzessionsabgaben betragen in Gemeinden bis 25.000 Einwohnern:
- für Gas, das ausschließlich zum Kochen und für die Warmwasserbereitung verwendet wird 0,51 Ct/kWh
- für Gas, das überwiegend zur Deckung des Wärmebedarfes genutzt wird 0,03 Ct/kWh
- keine Konzessionsabgabe, wenn der Jahresverbrauch über 5 Mio. kWh liegt.