Grundversorgung
Festlegung des Grundversorgers
Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG wurde der Grundversorger am 01. Juli 2021 für die nächsten 3 Kalenderjahre bestimmt und die Feststellung der nach Landesrecht zuständigen Behörde mitgeteilt. Der Grundversorger im Netzgebiet der Energieversorgung Guben GmbH ist für die Jahre 01.01.2022 - 31.12.2024 der Vertrieb der Energieversorgung Guben GmbH.
Bedingungen der Grundversorgung
Grundlage für die Grundversorgung gemäß des zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts sind die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV)" vom 01.11.2006 und die "Ergänzenden Bedingungen der Energieversorgung Guben GmbH zur Gasgrundversorgungs- verordnung für die Versorgung mit Erdgas oder Flüssiggas", gültig ab 01.01.2007. Als Lieferungen im Rahmen der Grundversorgung gelten Lieferungen an Haushaltskunden sowie Lieferungen bis 10.000 kWh/a für den Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke.