Netzentgelte

 

Netzbetreiber sind nach § 20 Abs.1 Satz 1 EnWG verpflichtet, spätestens bis zum 15.10. eines Jahres die Netzentgelte des Folgejahres zu ermitteln und im Internet zu veröffentlichen.

Aufgrund der Anpassung der Erlösobergrenze teilt die Energieversorgung Guben GmbH die ermittelten Netzentgelte entsprechend mit (siehe Preisblatt einschließlich gewälzter Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber, gültig ab 01.01.2023).

Preisblatt einschließlich gewälzter Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber gültig ab 01.01.2023

Preisblatt einschließlich gewälzter Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber gültig ab 01.01.2022

Preisblatt einschließlich gewälzter Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber gültig ab 01.01.2021

Preisblatt einschließlich gewälzter Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber gültig ab 01.07.2020

Preisblatt einschließlich gewälzter Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber gültig ab 01.01.2020

Preisblatt einschließlich gewälzter Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber gültig ab 01.01.2019

Preisblatt einschließlich gewälzter Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber gültig ab 01.01.2018

Preisblatt einschließlich gewälzter Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber gültig ab 01.01.2017

Preisblatt einschließlich gewälzter Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber gültig ab 01.01.2016

Preisblatt einschließlich gewälzter Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber gültig ab 01.01.2015

Preisblatt einschließlich gewälzter Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber gültig ab 01.01.2014

Preisblatt einschließlich gewälzter Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber gültig ab 01.01.2013

Preisblatt einschließlich gewälzter Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber gültig ab 01.01.2012

Preisblatt einschließlich gewälzter Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber gültig ab 01.01.2011

Preisblatt einschließlich gewälzter Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber gültig ab 01.01.2010