Netzentgelte
Netzbetreiber sind nach § 20 Abs.1 Satz 1 EnWG verpflichtet, spätestens bis zum 15.10. eines Jahres die Netzentgelte des Folgejahres zu ermitteln und im Internet zu veröffentlichen.
Aufgrund der Anpassung der Erlösobergrenze teilt die Energieversorgung Guben GmbH die ermittelten Netzentgelte entsprechend mit (siehe Preisblatt einschließlich gewälzter Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber, gültig ab 01.01.2023).
Preisblatt einschließlich gewälzter Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber gültig ab 01.01.2023
Preisblatt einschließlich gewälzter Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber gültig ab 01.01.2022
Preisblatt einschließlich gewälzter Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber gültig ab 01.01.2021
Preisblatt einschließlich gewälzter Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber gültig ab 01.07.2020
Preisblatt einschließlich gewälzter Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber gültig ab 01.01.2020
Preisblatt einschließlich gewälzter Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber gültig ab 01.01.2019
Preisblatt einschließlich gewälzter Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber gültig ab 01.01.2018
Preisblatt einschließlich gewälzter Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber gültig ab 01.01.2017
Preisblatt einschließlich gewälzter Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber gültig ab 01.01.2016
Preisblatt einschließlich gewälzter Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber gültig ab 01.01.2015
Preisblatt einschließlich gewälzter Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber gültig ab 01.01.2014
Preisblatt einschließlich gewälzter Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber gültig ab 01.01.2013
Preisblatt einschließlich gewälzter Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber gültig ab 01.01.2012
Preisblatt einschließlich gewälzter Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber gültig ab 01.01.2011
Preisblatt einschließlich gewälzter Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber gültig ab 01.01.2010