Energieausweis

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) führt die Pflicht für Immobilieneigentümer ein, beim Verkauf und bei der Vermietung von Gebäuden und Wohnungen Miet- und Kaufinteressenten einen Energieausweis für das Gebäude vorlegen zu können. Mieter und Käufer sehen damit, wie energieeffizient die Immobilie ist und mit welchen Heizkosten sie künftig rechnen müssen.
Am 1. Oktober 2009 ist eine Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung in Kraft getreten.
Der Energieausweis gibt den Endenergiekennwert eines Gebäudes an. Dieser Wert stellt ein Maß für den Energiebedarf bzw. Energieverbrauch für die Beheizung und Warmwasserbereitung dar. Je kleiner der Kennwert ist, desto geringer ist der Energiebedarf des Gebäudes. Er dokumentiert die energetische Qualität des Gebäudes.
In Zusammenarbeit mit dem Unternehmen enopass GmbH unter Anwendung einer geprüften Software erstellen wir für Ihr Wohngebäude einen Energieausweis entsprechend den Vorgaben der Energieeinsparverordnung.
Wir bieten Ihnen folgende Varianten eines Energieausweises an:
Verbrauchsorientierter Energieausweis für Wohngebäude
Verbrauchsorientierter Energieausweis für Nichtwohngebäude
Bedarfsorientierter Energieausweis
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